Neuorganisation der Kirchgemeinden in Bobritzsch-Hilbersdorf ab 01.01.2015
von Alexander Pleßow und Ulrich Lindner:
Zum Jahresbeginn 2015 haben sich die evangelisch-lutherischen Kirchgemeinden in Bobritzsch-Hilbersdorf neu organisiert. Die vier Kirchenvorstände von Oberbobritzsch, Niederbobritzsch, Naundorf und Hilbersdorf vereinbarten mit Zustimmung der Landeskirche Sachsens erstmals die Verbindung ihrer Kirchgemeinden zu einem Schwesterkirchverhältnis gemäß § 10 (2) der Kirchgemeindeordnung. Voraussetzung für diese Neuregelung war die Auflösung der zuvor bestehenden Zusammenarbeit zwischen Conradsdorf-Tuttendorf, Naundorf und Hilbersdorf zum Ende des vergangenen Jahres. Damit endete nach 15 Jahren eine Partnerschaft, die mit dem Eintritt des, indessen bis heute aktiven, Hilbersdorfer Pfarrers Bartl in den Ruhestand erforderlich wurde, um eine Betreuung der Kirchgemeinden Naundorf und Hilbersdorf sicher zu stellen. Pfarrerin Klatte sowie die Pfarrer Bartsch, Helbig und Schubert begleiteten die beiden Gemeinden in dieser Zeit. Mit einer Wiederbesetzung der nach dem Weggang von Pfarrerin Klatte vakanten Pfarrstelle in Conradsdorf-Tuttendorf, Naundorf und Hilbersdorf durfte nach Lage der Dinge nicht gerechnet werden. Angesichts der stetig zurückgehenden Zahl von Kirchenmitgliedern war die Streichung weiterer Pfarrstellen unausweichlich und absehbar. Kirchgemeinden sind nach § 1 (1) Kirchgemeindestrukturgesetz grundsätzlich verpflichtet, ihre Strukturen in dem von Kirchenbezirk und Landeskirchenamt vorgegebenen Rahmen so anzupassen, dass die Erfüllung ihrer Aufgaben gewährleistet bleibt. Angesichts der Bildung von Bobritzsch-Hilbersdorf aus den Ortsteilen Oberbobritzsch, Sohra, Niederbobritzsch und Naundorf sowie dem bis dahin zwar selbständigen, jedoch in einer Verwaltungsgemeinschaft an Freiberg gebundenen, Hilbersdorf zum 01. Januar 2012 lag es dann nahe, die Strukturen der Kirchgemeinden dieser politischen Entwicklung auf der kommunalen Ebene anzupassen. Nach der Amtseinführung von Pfarrerin Lange-Seifert im November 2012 manifestierte sich diese Ansicht und die beteiligten Kirchenvorstände einigten sich schließlich im vergangenen Jahr auf die Neuordnung und ein Schwesterkirchverhältnis als bewährte Form der Zusammenarbeit. Gewissermaßen wurde damit das bereits bestehende Schwesterkirchverhältnis der Sankt-Nicolai-Kirchgemeinde Oberbobritzsch mit der Gemeinde Niederbobritzsch, welcher die Pfarrstelle zugeordnet ist, um die Kirchgemeinden Naundorf und Hilbersdorf erweitert. Die Kirchgemeinde Conradsdorf-Tuttendorf begründete ihrerseits ab dem 01. Januar 2015 mit den Gemeinden Krummenhennersdorf-Halsbrücke und Niederschöna-Oberschaar ein neues Schwesterkirchverhältnis. Damit wurde zum Anfang des Jahres in der Nord-Ost-Region des Kirchenbezirks Freiberg die Zahl der Pfarrstellen von zuletzt drei auf nunmehr zwei reduziert.
Schwesterkirchverhältnisse stellen die einfachste Variante der Kooperation dar. Die so verbundenen Gemeinden bleiben rechtlich selbstständig und wählen jeweils einen eigenen Kirchenvorstand; eine der beteiligten Gemeinden ist Trägerin der gemeinsamen Pfarrstelle. Mit der Bildung eines Kirchspiels, das wäre eine zweite Möglichkeit der Zusammenarbeit, bestehen die einzelnen Gemeinden ebenfalls fort, doch geht die Pfarrstelle auf das Kirchspiel über. Es wird zudem ein gemeinsamer Kirchenvorstand gebildet, in den jede zum Kirchspiel gehörende Gemeinde Vertreter entsendet, sowie ein gemeinsamer Haushalt geführt. Schließlich eröffnet das Kirchgemeindestrukturgesetz in § 1 (2) noch eine dritte Option, nämlich die Vereinigung benachbarter Kirchgemeinden. Zu diesem weitreichenden Schritt, den die Kommunen bereits gegangen sind, wollten sich die Kirchgemeinden nicht entschließen. Eine solche Fusionierung wird sich letztlich aber nur so lange vermeiden lassen, wie es gelingt, ein aktives Gemeindeleben in allen vier Schwesterkirchgemeinden zu gestalten und vier eigene Kirchenvorstände zu besetzen. Sollte dies irgendwann nicht mehr gegeben sein, könnte die Vereinigung von Kirchgemeinden sogar von der Landeskirche angeordnet werden. Dieses wäre zwar nur die ultima ratio sofern die Kirchgemeinden nicht selbst eine tragfähige Lösung fänden, doch waren die letzten Kirchenvorstandswahlen sowohl wegen der Mühe, eine ausreichende Anzahl von Kandidaten zu benennen, als auch der geringen Wahlbeteiligungen nicht unbedingt ermutigend. Zudem lässt die Gesetzgebung der Sächsischen Landeskirche eine deutliche Präferenz für die Vereinigung von Kirchgemeinden erkennen. Nicht ohne Grund: Für die unmittelbar Betroffenen mag es ein radikaler Schritt sein, doch schafft er jedenfalls administrativ einfache Verhältnisse, die kaum mehr rückgängig zu machen sind.
Mit dem nun begründeten Schwesterkirchverhältnis wurde indessen eine stabile Grundlage geschaffen, mit der eine gute Zusammenarbeit für die nächsten Jahre gesichert sein sollte. Auch auf längere Sicht dürfte die allgemeine demografische Entwicklung daran nichts ändern; allenfalls bietet die auch im vergangenen Jahr überproportional zurück gegangene Zahl der Kirchenmitglieder Anlass zu weiter gehenden Überlegungen.
Ziel aller zukünftigen Strukturveränderungen sollte in jedem Fall sein, den Verwaltungsaufwand sowie die damit verbundenen Kosten möglichst gering zu halten, die Arbeitsbelastung der ehrenamtlich Tätigen in vertretbaren Grenzen zu halten und dabei in organisatorischer Hinsicht noch effizienter zu werden. Strukturen sind kein Selbstzweck. Anders, nämlich mit den Worten des badischen Oberkirchenrates Kreplin ausgedrückt: Es muss uns zuerst um die Menschen gehen, nicht um den Erhalt unserer Organisation.